Unsere Leistungen
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Unsere Ambulante Pflegedienst übernimmt die Versorgung von pflegebedürftigen Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit :
- Häuslicher Versorgung nach §36 SGB XI
- Häuslicher Versorgung bei Verhinderung von Pflegepersonen nach §39 SGB XI
- Häuslicher Versorgung nach §45b SGB XI
- Qualitätsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
- Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB
- Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs.1 SGB V
- Haushaltshilfe nach §38 Abs.1 SGB V
Unserer Dienstleistungen sind nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen untergebreitet. Es werden folgende Leistungen angeboten :
- Grundpflege – Körperpflege, Mobilisation, Hilfestellung beim Essen und Trinken, Hilfe bei Ausscheidungen
- Behandlungspflege – alle medizinische Versorgung durch ärztliche Verordnung und Delegation, wie z.B. Blutdruckkontrolle, Blutzuckerkontrolle, Injektionen s.c., Wundversorgungen, Medikamente richten und verabreichen
- Hauswirtschaftlichen Versorgung
- Andere Verrichtungen im Sinne des SGB XII – Hilfen bei der Tagesstrukturierung und sozialen Integration, Hilfen bei der Kommunikation und bi sozialen Kontakten ( z.B. Unterstützung beim schreiben oder vorlesen von Briefen, Tageszeitungen, Spiele spielen, Gespräche führen oder durch Begleitung und Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten)
- Hilfen bei der Verhandlung und Schriftverkehr mit Behörden
- Psychosoziale Unterstützung im Rahmen der Sterbebegleitung
Unsere Leistungen im Überblick
Mit Fachwissen, Empathie und Erfahrung bieten wir ein breites Spektrum an ambulanten Pflegeleistungen – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und rechtlich abgesichert gemäß SGB V und SGB XI:
Häusliche Pflege
Unterstützung im Alltag gemäß §45b SGB XI und §36 SGB XI – für mehr Lebensqualität zu Hause.
Haushaltshilfe
Praktische Hilfe im Haushalt bei Krankheit oder besonderen Lebenssituationen, nach §38 Abs. 1 SGB V.
Qualitätsbesuche
Regelmäßige Beratungseinsätze zur Sicherung der Pflegequalität – gemäß §37 Abs. 3 SGB XI.
Behandlungspflege
Medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe – nach ärztlicher Verordnung, §37 Abs. 2 SGB V.
Akutpflege
Pflege zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts – nach §37 Abs. 1 SGB V.
Verhinderungspflege
Vertretungspflege bei Urlaub, Krankheit oder anderen Ausfällen der pflegenden Angehörigen – gemäß §39 SGB XI.
Was unsere Kunden über uns sagen
„Schon beim ersten Gespräch hatte ich das Gefühl, dass meine Mutter in guten Händen ist. Das gesamte Team arbeitet professionell, geduldig und mit viel Herz. Ich bin dankbar für die zuverlässige und liebevolle Unterstützung, die wir täglich erleben.“
Unsere Neuigkeiten
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